Kettershauser Kläranlage kommt auf dem Prüfstand
Nach 18 Jahren Betrieb sind Teile der Anlage verschlissen. Die Gemeinde sucht deshalb nach Lösungen.
Wie kann die Kläranlage in Kettershausen saniert oder ertüchtigt werden? Über diese Frage macht sich der Gemeinderat der Kommune derzeit Gedanken. Denn: Für die Anlage läuft Ende 2020 der Genehmigungsbescheid für das Wasserrecht aus. Während der jüngsten Sitzung präsentierte Tom Schendel vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult hierzu mögliche Varianten.
Schendel machte zunächst deutlich, dass es im Wasserrecht keinen „Bestandsschutz“ gebe. Die Neuerteilung des Wasserrechts und das damit verbundene Verfahren stelle eine Art „Tüv“ dar. Voraussetzung für eine neue Genehmigung sei ein einwandfreier Betrieb der Kläranlage nach dem Stand der Technik. Die Anlage in Kettershausen wurde im Jahr 2000 als Scheibentauchkörperanlage – auch Rotationstauchkörperanlage genannt – gebaut. Bei diesem Verfahren rotieren Antriebswellen, auf denen Scheiben angeordnet sind, im Abwasser. Auf den Scheibenoberflächen bilden sich Kleinstlebewesen, die das Wasser mikrobiologisch reinigen.
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