Kommando Hühnerstall
Manche Halter lassen ihre Tiere trotz Verbot noch immer ins Freie. Das ruft das Veterinäramt auf den Plan.
Hühner, die über eine grüne Wiese laufen und gelegentlich ins Gras picken – dieses Bild ist derzeit weder im Landkreis Neu-Ulm noch anderswo in Bayern zu sehen. Denn wegen der Vogelgrippe herrscht seit knapp dreieinhalb Monaten eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Doch nicht alle Halter befolgen die Vorschriften, wie Ignaz Steinhart, Leiter des Bereichs Veterinärwesen am Landratsamt Neu-Ulm, sagt: „Bei uns gehen pro Woche zwei bis drei Meldungen von aufmerksamen Bürgern ein, dass jemand die Stallpflicht nicht beachtet.“ Angesichts dieser hoch erscheinenden Zahl verweist Steinhart auf die Vielzahl an Geflügelhalter im Landkreis. „Da sind auch die kleinsten Hobbyhalter mit einbezogen.“ Die Mitarbeiter des Veterinäramts schauen sich danach die Lage vor Ort an und versuchen, „angemessen zu reagieren“, wie Veterinäramtsleiter Steinhart sagt.
Oft beruhe die Verletzung der Stallpflicht jedoch auf einem Missverständnis. Denn in Baden-Württemberg sind die Bestimmungen Anfang Februar etwas gelockert worden: Die Stallpflicht wurde ab diesem Zeitpunkt risikoorientiert regional – und nicht mehr flächendeckend – angeordnet. Ulm und der Alb-Donau-Kreis sind jedoch weiter von den Einschränkungen betroffen, in Bayern gelten sie immer noch generell. Das hatten manche Halter falsch verstanden, so Steinhart. Er kann jedoch etwas Hoffnung machen: „Wenn es wärmer wird, entspannt sich die Lage erfahrungsgemäß.“
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