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Memmingen/Unterallgäu
29.09.2020

Kontakt zum Kind auch in Krisenzeiten: Mutter übt Kritik

Streit um den Umgang mit dem gemeinsamen Kind gibt es immer wieder zwischen Eltern. Wenn der Konflikt ausartet oder keine Lösung zu finden ist, können Jugendamt und Familiengericht eingeschaltet werden.
Foto: Silvia Marks, dpa

Plus Die Corona-Pandemie bremste den „Begleiteten Umgang“ für getrennte Eltern zunächst aus. Warum eine Mutter aus der Region nun Kritik übt.

Das Umgangsrecht beschäftigt zunehmend die Jugendämter der Stadt Memmingen und des Landkreises Unterallgäu sowie das Familiengericht am Memminger Amtsgericht. Das gilt auch für begleitete Umgänge (sieheInfokasten), bei denen das Kind ein Elternteil nur im Beisein einer dritten Person treffen darf. 2019 wurden in zehn Fällen solche Umgänge im Auftrag des Memminger Jugendamts durchgeführt, das Unterallgäuer Kreisjugendamt verzeichnete insgesamt 31 Fälle. Scharfe Kritik äußert nun eine betroffene Mutter aus der Region: Demnach fänden Umgänge nur unregelmäßig und über längere Zeiträume gar nicht statt.

Auf Nachfrage bei den Behörden ist zu erfahren, dass die begleiteten Umgänge wegen der Corona-Pandemie zeitweise ausgesetzt waren. Dabei habe es sich aber um eine Ausnahmesituation gehandelt. Die Organisation der Umgangstermine liegt laut Familiengericht beim Jugendamt zusammen mit Trägern, deren Mitarbeiter die Treffen begleiten. In Memmingen kooperiert die Behörde mit dem Kreisverband Memmingen/Unterallgäu des Kinderschutzbundes; das Unterallgäuer Jugendamt wird außerdem von der Kolping-Akademie sowie Honorarkräften unterstützt.

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