Kreis will Babystation – wenn’s geht
Der Krankenhausausschuss bekennt sich ausdrücklich zum Ergebnis des Bürgerentscheids, tritt aber gleichzeitig auf die Euphoriebremse.
Offenbar war es doch an der Zeit für ein klärendes Wort: Gestern hat der Krankenhausausschuss noch einmal klar bekräftigt, dass die Einrichtung einer Babystation an der Illertalklinik weiterhin in den strategischen Planungen „verbindlich vorzusehen ist“. Damit wird auch anerkannt, dass der Bürgerentscheid, der klar zugunsten einer Geburtshilfe in Illertissen ausgegangen ist, weiterhin bindend ist. Allerdings enthält der Beschluss eine nicht unwesentliche Einschränkung: Eine „schnelle und unmittelbare Umsetzung des Bürgerwillens“ sei vor allem wegen der vor einem Jahr zutage getretenen desolaten Finanzsituation der Hospitalstiftung „unmöglich“. Landrat Thorsten Freudenberger nutzte die Gelegenheit, um sich gegen den vor allem im Süden des Landkreises laut gewordenen Verdacht zu verwahren, die Politik sitze das Thema Bürgerentscheid einfach aus, bis die sogenannte Bindungswirkung entfalle. Das geht ohnehin nicht so einfach.
Mit dieser Frist verhält es sich folgendermaßen: Der Kreistag ist ein Jahr lang an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden. Die Frist beginnt mit der offiziellen Bekanntmachung des Ergebnisses. Am kommenden 5. November läuft sie ab. Doch damit wird die Sache nicht automatisch hinfällig, wie Freudenberger erläuterte. Der Kreistag ist auch nach dem Ende der Frist an das Ergebnis der Abstimmung gebunden, so lange, bis er ausdrücklich einen anderen Beschluss fasst. Das steht nach der gestrigen Entscheidung vorerst nicht zu erwarten. Freudenberger sah sich zu dieser juristischen Klarstellung genötigt, da es in dieser Frage „immer wieder Fehleinschätzungen gibt“.
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