Künftiges Gewerbegebiet soll Nachteile beseitigen
Da innerhalb der Ortslage von Oberroth keine gewerblichen Bauflächen vorhanden sind, hat die Gemeinde bereits im Juli 2010 die Ausweisung des "Gewerbegebiet Oberroth" an der Kreisstraße NU 7 vorangebracht. Gemeinsam mit Städteplaner Erwin Zint wurden nun im Gemeinderat die von einem Bürger vorgebrachte Äußerung und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen. Der Bebauungsplanentwurf bekam das einstimmige O. k.
Für das bereits im Jahr 1990 in den gemeindlichen Flächennut-zungsplan aufgenommene Gewerbegebiet im Norden von Oberroth sei während der zurückliegenden 20 Jahre keine einzige Nachfrage eingegangen, informierte Bürgermeister Reiter. Deshalb verliere das Gebiet seine Gültigkeit und werde aufgehoben.
Das neue Gewerbegebiet liegt südlich der Kreisstraße Richtung Osterberg. Es umfasst Teilflächen mehrerer Flurstücke sowie zusätzlich einen Fußweg in den Ortsbereich. Damit sollen drei ortsansässige Betriebe die Möglichkeit zur Umsiedlung erhalten und somit den Fortbestand von Arbeitsplätzen im Ort sichern. Gleichzeitig werden störende gewerbliche Beeinträchtigungen in der Ortslage von Oberroth beseitigt.
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