
Schwarzarbeit: 36-Jährige muss ins Gefängnis

Frau und ihr Ehemann hatten Mitarbeiter zu spät, falsch oder gar nicht gemeldet.
Die Wimperntusche der 36-Jährigen war von den ganzen Tränen schon komplett verlaufen, als das Urteil am Amtsgericht Neu-Ulm fiel: Dort wurde die Frau vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Mayer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sie hat gemeinsam mit ihrem Mann in zwei Firmen – eine in der Transport-, die zweite in der Baubranche angesiedelt – über zwei Jahre hinweg Mitarbeiter zu spät, falsch oder gar nicht bei der Sozialversicherung gemeldet. Insgesamt entstand so ein Schaden von über 150000 Euro. Wie lange die 36-Jährige tatsächlich in Haft bleiben muss, ist unklar.
Gleich zu Beginn der Verhandlung regte Verteidiger Thorsten Storp ein Rechtsgespräch an. In diesem einigte man sich auf einen Strafrahmen im Falle eines Geständnisses: mindestens zwei Jahre, maximal zwei Jahre und zwei Monate – jeweils ohne Bewährung, so das Ergebnis. In dem Moment, als klar war, dass sie dem Gefängnis somit nicht mehr würde entgehen können, begann die 36-Jährige zu weinen – und ließ die Tat über ihren Verteidiger gestehen.
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