Landratsamt „verwundert“ Markträte
Kritik an Baueinstellung
Die beiden Babenhauser Markträte Josef Deggendorfer und Thomas Held zeigten sich über eine Stellungnahme des Landratsamtes Unterallgäu zum Bau einer Garage an der Hauptstraße 27 im Ortsteil Klosterbeuren „verwundert“. Bei einer Baukontrolle am 4. April stellte die Behörde fest, dass die „Verfahrensfreiheit des Artikels 57 Bayerische Bauordnung für dieses Gebäude nicht gilt, da es sich um keine Grenzgarage handelt“ – gleichbedeutend mit einer Baueinstellung. Folglich sei eine Baugenehmigung zu stellen, was die Bauwerber nun auch nachholten. Das Problem besteht darin, dass die Garage „ziemlich in der Mitte des Grundstücks an der der Straße zugewandten (westlichen) Grundstücksgrenze“ liegt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, so Bürgermeister Otto Göppel, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine Garage ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteile übliches Gebäude. Es fügt sich auch in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Deshalb stimmte der Marktrat ohne Diskussion dem Bauvorhaben zu.
Gebäude kann saniert und vergrößert werden
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