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  3. Ökologie: Landwirte können beim Gewässerschutz helfen

Ökologie
17.05.2011

Landwirte können beim Gewässerschutz helfen

Stefanie Lange vom Sachgebiet Agrarökologie, AELF Krumbach weist auf die drei Meter Abstand zu Gewässern hin, die bei der Düngung gemäß der Düngeverordnung einzuhalten sind.
Foto: Foto: Amt für Landwirtschaft

Landwirtschaftsamt rät: Bei Gülle ausbringen Abstand halten

Landkreis/Krumbach Bereits seit Dezember 2000 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Das Hauptziel dieser Richtlinie sei die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers, so Stefanie Lange, Sachgebiet Agrarökologie am Landwirtschaftsamt Krumbach.

Die ersten Grünlandflächen in Schwaben sind bereits siliert und die Gülle- beziehungsweise die Mist-ausbringung auf diesen Flächen steht jetzt an. Gemäß der Düngeverordnung, für die in Schwaben das zukünftige Fachzentrum Agrarökologie in Krumbach zuständig ist, sind bei der Ausbringung von Düngemitteln drei Meter Abstand zu Gewässern einzuhalten, bei Gerä-ten mit Grenzstreueinrichtung oder bodennaher Ausbringung kann dieser Abstand auf einen Meter reduziert werden. Dabei sei nicht der Wasserrand, sondern die Böschungsoberkante für die Messung des Abstands entscheidend, so Lange.

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