Marihuanaplantage im Wald kommt Mann teuer zu stehen
Beim Anpflanzen hatte ein 51-Jähriger die Rechnung wohl ohne einen aufmerksamen Landwirt gemacht.
Ein geradezu klassischer Fall, wie ein wohlbedachtes Gerichtsurteil dazu beitragen kann, einen Angeklagten wieder auf den richtigen Weg zu führen, wurde beim Schöffengericht in Neu-Ulm verhandelt: Ein 51-Jähriger aus dem südlichen Landkreis war straffällig geworden, weil er in einem abgelegenen Waldstück, „wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen“, wie es Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer formulierte, Cannabis angebaut hatte.
Vor einem Jahr entdeckte ein Landwirt durch Zufall die Plantage mit 17 Pflanzen mit bis zu 1,75 Metern Höhe und meldete dies der Polizei. Wenige Tage zuvor hatte er durch ein Zeitungsfoto überhaupt erst gelernt, wie eine Cannabispflanze aussieht, war im Prozess zu erfahren. Die erfahrenen Ermittler erkannten, dass die Pflanzen noch nicht einmal blühten und hatten somit Zeit, dem unbekannten Gärtner nachzuspüren. Sie installierten eine Kamera – und konnten den Gärtner einige Wochen später dadurch identifizieren. Eine Hausdurchsuchung förderte Marihuana und übrig gebliebene Samen zutage. Aber der Mann auf dem Video wollte der nun Angeklagte zunächst nicht gewesen sein. Erst nach Eröffnung der Verhandlung, als Vorsitzender Mayer eine Absprache anregte, zeigte er sich nach Beratung mit seiner Verteidigerin Ulrike Mangold zu einem Geständnis bereit. Das Gericht hatte ihm für diesen Fall bei dem „Deal“ eine Haftstrafe zur Bewährung von zwischen elf Monaten und eineinhalb Jahren in Aussicht gestellt.
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