Sollen Frauen beim Ausfischen in Memmingen mitmachen?
Ein Mitglied erhebt Diskriminierungsvorwürfe gegen den Memminger Fischertagsverein. Es wird wohl einen Prozess am Amtsgericht geben.
Ob Frauen in Zukunft am Fischertag in den Stadtbach jucken dürfen, bleibt erst einmal weiter unklar. Ein weibliches Vereinsmitglied hatte im Frühjahr beim Amtsgericht Memmingen eine entsprechende Zivilklage eingereicht. „Vor November kommt es auf keinen Fall zu einer Verhandlung“, sagte Amtsgerichtsdirektor Reiner Egger auf Anfrage unserer Redaktion.
Klägerin will wissen: Ist das Frauen-Verbot rechtmäßig?
„Umfangreiche Schriftsätze“ seien diesbezüglich momentan noch unterwegs – zwischen der Klägerin beziehungsweise ihrer Anwältin sowie dem Vorstand des Fischertagsvereins und dem Gericht. Laut Egger will die Klägerin juristisch geklärt haben, ob das Frauen-Verbot in der Fischertagsgruppe der Stadtbachfischer rechtmäßig ist. Laut Vereinssatzung obliegt das Ausfischen ausschließlich männlichen Vereinsmitgliedern. Nachdem die Klägerin zweimal in der Delegiertenversammlung als höchstem Entscheidungsgremium des Vereins mit Anträgen auf Frauenzulassung mit deutlicher Mehrheit gescheitert war, will sie nun eine juristische Klärung. Das Amtsgericht soll auf Basis des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und Artikel 3 des Grundgesetzes prüfen, ob aus Gleichstellungsgründen auch Frauen in den Stadtbach jucken dürfen.
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