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  3. Memmingen: Todesdrohungen an Polizisten: Ist der Angeklagte überhaupt schuldfähig?

Memmingen
14.09.2021

Todesdrohungen an Polizisten: Ist der Angeklagte überhaupt schuldfähig?

Der Prozess gegen einen 42-Jährigen aus dem Landkreis Neu-Ulm, der Polizeibeamte in Handynachrichten mit dem Tode bedroht haben soll, geht weiter.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Plus Am zweiten Prozesstag gegen einen Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm haben die Gutachter das Wort. Dabei ist von Wahnvorstellungen des 42-Jährigen die Rede.

Todesdrohungen gegen die Polizeichefs in Senden, Weißenhorn und Neu-Ulm, versuchte Nötigung mit Bedrohung und Verleumdung in Sprachnachrichten und Briefen werden ihm zur Last gelegt. Deswegen steht ein in Deutschland geborener türkischer Staatsangehöriger derzeit vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen. Wie berichtet, zeigte sich der zuletzt im nördlichen Landkreis Neu-Ulm wohnende Logistikmeister reumütig und wünschte sich nichts sehnlicher, als wieder Arbeit und Wohnung zu finden und ein eigenes Leben zu führen. Das hängt aber vom abschließenden Gutachten des psychiatrischen Gerichtssachverständigen ab: Ob der 43-Jährige zum Tatzeitpunkt schuldfähig war und wie es mit ihm weitergehen kann.

Der inzwischen im Bezirkskrankenhaus in Günzburg Untergebrachte, der Medikamente einnehmen muss, hatte am ersten Verhandlungstag noch beeindruckend selbstbewusst die Dinge aus seiner Sicht darstellen können. Dabei hatte er sich als eigentliches Opfer dargestellt. Am zweiten Prozesstag beschrieben nun Sachverständige und Bewährungshelferin eine von Wahnvorstellungen getriebene Persönlichkeit. Wie berichtet, hatte der Beschuldigte angekündigt, "selbst den Dreck von der Straße kehren und junge Mädchen vor Drogen schützen zu wollen, ein Held zu sein", da die Polizei sich von den Dealern ja bestechen lasse. Er selbst werde bewusst in Aggressionen verwickelt, man wolle sein Leben zerstören.

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