Wenn Papa und Mama getrennte Wege gehen
Begleiteter Umgang ermöglicht Kindern den Kontakt zu beiden Eltern. Die Fälle werden immer komplizierter.
„Seit Kurzem können wir die Papa-Tage auf jeden x-beliebigen Tag legen. Oder wir haben in den Schulferien zwei Tage hintereinander“: Wie sehr er das genießt, ist dem 63-jährigen Memminger anzuhören. Lange waren Unternehmungen mit seiner Tochter – wie etwa kürzlich ein Ausflug auf dem Iller-Radweg – schlicht ausgeschlossen. Zu weit hatten sich die geschiedenen Eltern der damals Elfjährigen voneinander entfernt, der Wunsch des Vaters nach mehr Kontakt zu seinem Kind beschäftigte am Ende das Familiengericht. Es riet zum „begleiteten Umgang“ für den Mann und seine Tochter: der Beginn eines anderthalbjährigen Weges gemeinsam mit dem Kinderschutzbund (KSB) in Memmingen.
Der „begleitete Umgang“ kommt laut Sozialpädagogin Nicole Ried meist im Auftrag des Jugendamts oder nach gerichtlicher Empfehlung zustande: Er dient dazu, dass das Kind in einer krisenhaften Trennungssituation beide Elternteile sehen kann. Entscheidend dafür, ob der Umgang zustande kommt und andauert, sind laut der Sozialpädagogin Wunsch und Wohl des Kindes. Auf beides haben die Fachkräfte des Kinderschutzbunds beziehungsweise ehrenamtliche Begleiter ein Auge. Liegen Extremfälle wie häusliche Gewalt oder Verdacht auf sexuellen Missbrauch vor, so kann der Umgang abgebrochen oder gar nicht erst aufgenommen werden.
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