Messerattacke gegen die eigene Mutter
Trotz Tötungsabsicht hält das Landgericht in Memmingen den Sohn für schuldunfähig.
Verstörend und sehr tragisch ist die Bluttat, die am Dienstag vor dem Landgericht Memmingen aufgearbeitet wurde. Getrieben von inneren Stimmen, die ihn auffordern, seine Eltern zu töten, geht ein 55-Jähriger mit einem Küchenmesser auf seine Mutter los, rammt ihr die 20 Zentimeter lange Klinge in den Bauch und verletzt sie dadurch lebensgefährlich. Dann, so schilderte es die Frau später gegenüber der Polizei, würgt er sie und schlägt mehrmals ihren Kopf auf den Steinfußboden. „Stirb doch endlich“, ruft er. Erst als die Mutter anfängt, ein Gebet zu sprechen, lässt der Sohn von ihr ab.
In Handschellen wurde der hagere Mann am Dienstag von zwei Polizisten in den Verhandlungssaal geführt. Seit dem Vorfall, der sich Anfang März in Weißenhorn zugetragen hatte, ist der inzwischen 56-Jährige im Bezirkskrankenhaus in Günzburg in Behandlung. Trotz der Schwere der Tat und der genannten Tötungsabsicht wirft ihm die Staatsanwaltschaft lediglich gefährliche Körperverletzung vor. Gutachter bescheinigen dem Mann eine psychische Erkrankung, deren Ursachen noch nicht vollständig erforscht sind. Offenbar spielen eine nicht verarbeitete Scheidung und eine Alkoholabhängigkeit dabei eine Rolle. Der Beschuldigte hat mehrere Suizidversuche und insgesamt acht stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken hinter sich.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.