Mildes Urteil für vielfach vorbestraften Vöhringer
Ein 30-Jähriger soll unter anderem einer Seniorin eine Kopfnuss verpasst haben. Die Aussage der Zeugin hilft dem Angeklagten.
Mit einem blauen Auge davongekommen ist am Dienstag ein 30-jähriger Vöhringer, der sich für mehrere Taten vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten musste. Der vorsitzende Richter Thomas Mayer verurteilte den Vater dreier Kinder, gegen den seit Jahren immer wieder wegen Körperverletzung, Beleidigung sowie dem Erwerb, Verkauf oder Anbau von Betäubungsmitteln wie Cannabis ermittelt wurde. Der Mann war wegen versuchter, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigungen angeklagt. Seine Strafe: Vier Monate auf Bewährung und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der 30-Jährige muss außerdem zur Drogenberatung. Damit folgte er nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auch in Anbetracht der „Vielzahl der Voreintragungen und der eklatanten Rückfallgeschwindigkeit“ acht Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert hatte.
Die Zeugin konnte den Angeklagten nicht eindeutig identifizieren
Dass das Urteil – der Angeklagte steht noch wegen einer früheren Straftat unter Bewährung – milde ausgefallen ist, hatte der Vöhringer vornehmlich einer Zeugin zu verdanken, die er damals beschimpft und mit einem Kopfstoß verletzt haben soll. Sie versuchte sich möglichst gut an den Vorfall im Juli vergangenen Jahres zu erinnern. Der Angeklagte und seine Partnerin sollen heftig gestritten haben. Die Zeugin wollte damals schlichten, konnte den Mann aber nun nicht mehr eindeutig identifizieren.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.