Mörder, Vergewaltiger – oder Lügner?
Asylbewerber erfinden teils schwere Verbrechen, damit sie nicht abgeschoben werden können. Wie die Staatsanwaltschaft Ulm vorgeht.
Eine Geschichte hat Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger schon drei Mal gehört, von drei verschiedenen Leuten: Die Männer behaupten unabhängig voneinander, sie hätten in ihrem Heimatort in Gambia ein Mädchen missbraucht und seien dann durch den Dschungel geflohen. Jemand habe sie auf einem Motorroller mit zur Grenze genommen. Ihr Begleiter sei auf der Flucht ums Leben gekommen.
Die Geschichten sind sich so ähnlich und in Teilen so unglaubwürdig, dass Bischofberger überzeugt ist, dass sie erfunden sind. Und doch steht der Ulmer Staatsanwalt vor einem Problem. Er muss nachweisen können, dass die Geschichten nicht stimmen. Die Männer sind nach Deutschland geflohen, sie haben das Szenario in der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geschildert. In Deutschland gilt: Wer in seinem Heimatland hingerichtet werden könnte, der darf nicht abgeschoben werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist Artikel 102 des Grundgesetzes: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Auch, wenn einem Straftäter zuhause Lynchjustiz droht, darf er in Deutschland bleiben.
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