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Illertissen
22.05.2018

Nach Urteil: Bürger wollen für Babyinitiative spenden

Derartige Anblicke wird es in der Illertisser Illertalklinik bis auf Weiteres nicht mehr geben: Die dortige Geburtenstation ist geschlossen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, doch der Unmut der Bürger bleibt.
3 Bilder
Derartige Anblicke wird es in der Illertisser Illertalklinik bis auf Weiteres nicht mehr geben: Die dortige Geburtenstation ist geschlossen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, doch der Unmut der Bürger bleibt.
Foto: Alexander Kaya

In dem Verfahren um ehrverletzende Aussagen steht fest – die Sprecher von „Geboren im Süden“ müssen wohl Tausende Euro zahlen. Hilfsangebote lehnen sie ab.

Auch, wenn die Geburtenstation an der Illertalklinik wohl erst einmal geschlossen bleibt: Die Bürgerinitiative (BI) „Geboren im Süden“, die einst für den Erhalt der Abteilung gekämpft hatte, erfährt weiterhin großen Zuspruch. Dies zeigte sich jetzt nach dem Urteil im Rechtsstreit um ehrverletzende Behauptungen: Mehrere Bürger aus Illertissen und der Umgebung wollen den unterlegenen BI-Mitgliedern finanziell zur Seite stehen und machten Spendenangebote. Diese wurden auch an den Illertisser Bürgermeister Jürgen Eisen herangetragen. Der schlug daraufhin vor, einen Hilfsfonds einzurichten.

Wie berichtet, wurde der seit Längerem schwelende Zwist zwischen den Kreistagsfraktionen von CSU, SPD und Grünen einerseits und der BI andererseits kürzlich vor dem Landgericht in Memmingen entschieden: Die Befürworter der Babystation unterlagen und dürfen fortan nicht mehr behaupten, die Wirtschaftsprüfer der Firma KPMG (zuständig für ein Gutachten über die in finanzielle Schieflage geratenen Kreiskliniken) hätten die Fraktionen finanziell unterstützt. Von solchen Aussagen hatten die BI-Sprecher Susanne Oberdorfer-Bögel und Wolfgang Karger zwar zuletzt ausdrücklich Abstand genommen, eine schriftliche Unterlassungserklärung wollten sie aber nicht unterzeichnen. Das käme einer Kriminalisierung gleich, sagten sie. Es gab ein Gerichtsverfahren samt Urteil gegen die BI: Die umstrittene Aussage komme einer Tatsachenbehauptung gleich, welche die Ehre der Kläger empfindlich beeinträchtigen könne, so der Richter. Wird die Behauptung wiederholt, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250000 Euro. Die BI muss als unterlegene Seite die Kosten des Prozesses und die der gegnerischen Anwaltsvertretung zahlen. Wie hoch diese Summe ist, sei nicht bekannt, sagte Oberdorfer-Bögel am Montag auf Anfrage unserer Zeitung. Die Rechnung des Gerichts liege noch nicht vor. Man gehe jedoch von 8000 bis 10000 Euro aus. Weil die BI kein rechtsfähiger Verein ist, wie es vor Gericht hieß, müssen nun wohl die beiden Sprecher in die Taschen greifen. Als das bekannt wurde, erfuhren sie eine Welle der Hilfsbereitschaft.

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