Nach dem tödlichen Unfall bei Jedesheim gibt es ein unerwartetes Gerichtsurteil
Plus Der Fall schien klar. Ein Senior nimmt einer Autofahrerin die Vorfahrt, wohl weil er beim Fahren einen Herzinfarkt erlitt. Doch Gutachter finden heraus: So stimmt das nicht.
Es muss jedem Autofahrer wie ein Albtraum vorkommen. Ohne Vorankündigung biegt ein anderer direkt vor dem eigenen Wagen ab, und einem wird klar: Diesen Unfall kann ich nicht mehr verhindern. Am Ende stirbt ein Mensch. Diese Situation erlebte eine 62-Jährige im vergangenen März. Noch am Unfallort sagen ihr alle, sie trage keine Schuld. Die Angehörigen des Verstorbenen entschuldigen sich sogar noch bei ihr. Doch nun verurteilt ein Gericht sie wegen fahrlässiger Tötung. Der Richter sagt: So ein Unfall könnte jedem passieren.
Notarzt geht von Herzinfarkt als Unfallursache in Jedesheim aus
Es geht in diesem Fall um den schweren Verkehrsunfall, der sich am 1. März 2020 auf der Staatsstraße 2031 an der Abbiegung nach Jedesheim ereignete. Die 62-Jährige kam aus Richtung Altenstadt und wollte geradeaus nach Illertissen. Der Senior, der an diesem Tag sein Leben verlor, kam ihr entgegen. Er bog nach links Richtung Jedesheim ab und nahm der Frau die Vorfahrt. Offensichtlich bemerkte er den Kombi im Gegenverkehr nicht. Als der Notarzt eintraf, war der Mann wohl nicht mehr bei Bewusstsein. Der Arzt, zufällig auch der Hausarzt des Verletzten, reanimierte vergebens und notierte anschließend - vermutlich weil er die medizinische Vorgeschichte des Mannes kannte - eine natürliche Todesursache. Er ging von einem Herzinfarkt aus, der dann auch Ursache des gefährlichen Fahrmanövers gewesen sein könnte.
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