Glück und Pech hat ein Mann am Neu-Ulmer Amtsgericht
Plus Manchmal liegen Glück und Pech nah beieinander. Ein Mann wurde wegen einer Falschaussage verurteilt, doch ein Betrüger ist er wohl nicht.
Vom Betrug freigesprochen, aber wegen versehentlich nicht angegebener 5,03 Euro zu 60 Tagessätzen von 20 Euro verdonnert – der Strafprozess vor dem Amtsgericht Neu-Ulm war für den Mittellosen, dessen Lebensunterhalt einschließlich Miete die Eltern bestreiten, richtig dumm gelaufen. „Das macht alles der Papa“, gab der Sohn auf Nachfrage an. Die Mutter sei pflegebedürftig, vom Pflegegeld profitiere er nicht, nur gelegentlich helfe er aus. Richter Thorsten Tolkmitt zeigte denn auch gewisses Verständnis für den geknickt dasitzenden Angeklagten, indem er von „lebensnaher Betrachtung“ sprach: „Ich kann mir vorstellen, dass ein selten genutztes Konto, das kein Girokonto ist, schon mal aus dem Blick gerät.“
Beim Gerichtsvollzieher verschwieg der Angeklagte ein Konto
Die Dinge ereigneten sich 2020 und der Prozess erforderte einen zweiten Verhandlungstermin, weil das Gericht Nachermittlungen vorzunehmen hatte. In der Anklageschrift standen zwei Punkte, einmal der Tatvorwurf des Betrugs und dann der falschen Versicherung an Eides statt. Bei Zweiterem sollte der Angeklagte mit Wohnsitz in der Landkreismitte dem Gerichtsvollzieher in einer eidesstattlichen Erklärung über Vermögensverhältnisse und Kontostand Auskunft geben. Er besitze nichts, sagte der Mittellose damals.
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