Herkunft unbekannt: Wo Gerichte an ihre Grenzen stoßen
Ein Angeklagter gibt erst an, Palästinenser zu sein, dann Jordanier. Für Richter Thomas Mayer sind solche Situationen ein Dilemma
Richter und Direktor des Neu-Ulmer Amtsgerichts, Thomas Mayer, zieht ein ernüchterndes Fazit: „Dieses Verfahren hat auf ganz plastische Weise das Dilemma gezeigt, in dem die deutsche Asylpolitik steckt.“ Das sagte der Richter nach seinem Urteil gegen einen 34-jährigen, aus dem Nahen Osten stammenden Mann. Denn dessen wahre Herkunft konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Und das trifft auf viele Asylbewerber zu, die sich derzeit in Deutschland aufhalten.
Der 34-Jährige in diesem Fall war angeklagt, weil er sich angeblich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufgehalten hat und wegen Urkundenfälschung. Er hatte im Landratsamt Neu-Ulm einen gefälschten palästinensischen Ausweis vorgelegt. Der Angeklagte kam laut eigener Aussage vor acht Jahren nach Deutschland. Dreieinhalb Jahre davon verbrachte er im Gefängnis, denn 2013 wurde er wegen des gemeinschaftlichen Handels und Besitzes von Drogen verurteilt.
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