Neue Benutzungsordnung für Festhalle
Regeln einstimmig verabschiedet
Winterrieden Seit 1. Oktober gelten für die Turn- und Festhalle Winterrieden neue Benutzungsregeln und Gebühren. Sie wurden bei der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig verabschiedet. Laut Benutzungsordnung kann die Halle von örtlichen Vereinen sowie Privatpersonen nur zusammen mit dem Vereinsheim gemietet werden. Die Komplettmiete beläuft sich auf 400 Euro, für örtliche Vereine auf 300 Euro pro Veranstaltung. Die Miete für das Vereinsheim separat beträgt 150 Euro. Nutzungs- und Terminvereinbarungen sind nur über das Winterrieder Rathaus möglich. Die Bewirtung der Festhalle kann in Eigenregie oder durch einen Caterer erfolgen. Dabei darf die Küche benutzt werden, wobei zusätzliche Kosten für Strom und Gas berechnet werden. (clb)
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