Neue Tonne für Gockelfüße, Fischköpfe und Co
Buch führt Bringsystem für Bioabfälle ein. Bürger können trotzdem frei entscheiden.
Biomüll Die Gemeinde Buch führt eine Biomüllentsorgung im Bringsystem ein. Gegen die Stimme von Franz Eberl beschlossen die Räte, dass eine entsprechende Tonne am Wertstoffhof aufgestellt wird. Grund ist eine gesetzliche Bestimmung, nach der der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger – in diesem Fall die Gemeinde Buch – verpflichtet ist, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Wie Bürgermeister Roland Biesenberger erklärte, käme die Gemeinde nicht mehr darum herum. Bislang habe man sich gegenüber dem Landratsamt auf den Standpunkt gestellt, dass es für Schnittgut bereits eine Annahmestelle gebe und außerdem die Kompostierung im ländlichen Raum weit verbreitet sei. Gockelfüße und Fischköpfe beispielsweise würden in der Regel im Hausmüll landen. Das Bringsystem sei im Gegensatz zum Abholsystem, das auch eine ökologische Belastung darstelle, die einfachste und für die Bürger billigste Lösung. Für diese ändere sich nichts, sie können selbst entscheiden, ob sie Eierschalen und andere Nahrungsmittelreste selbst kompostieren, in den Restmüll oder beim Wertstoffhof in die neue Tonne werfen. Den Auftrag für die Entsorgung erhält die Firma Knittel. Nach einer einjährigen Probezeit müsse man sehen, wie das Angebot genutzt wird, so Biesenberger.
Hundesteuer Hundebesitzer in Buch müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Denn der Gemeinderat hat eine Satzung beschlossen, die für den ersten Hund jeweils 35 anstatt bisher 15 Euro, für den zweiten Hund 50 statt 25 Euro und für den dritten Hund 80 statt 50 Euro Steuer jährlich vorsieht. Kampfhunde kosten fortan 500 anstatt 300 Euro. Skeptisch zeigte sich die UWG-Fraktion. Gernot Mair und Franz Eberl empfanden die Erhöhung als zu massiv, da Buch bei der Hundesteuer dann sogar über dem Satz der Stadt Illertissen liegen würde (30 Euro). Eine Neuerung in der Satzung ist außerdem, dass Halter, die ihren Vierbeiner aus einem mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl haben, für den Zeitraum von zwölf Monaten von der Steuer befreit werden.
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