Polizeieinsatz mit Schrammen und Blessuren wird Fall fürs Gericht
Womit sich Ordnungshüter herumschlagen müssen, zeigen zwei Prozesse vor dem Amtsgericht
Wenn Polizisten nachts ausrücken müssen, kommen sie nicht selten mit Blessuren zurück ober haben sich einige unschöne Dinge anhören müssen. Vor allem, wenn sie es mit Betrunkenen zu tun haben. In zwei solcher Fälle hat nun das Amtsgericht Neu-Ulm Recht gesprochen.
Ende Juli endete in der Illertisser Rosenstraße eine türkische Hochzeit blutig, zumindest für einige Beteiligte. Was genau geschehen war, ließ sich von Richterin Gabriele Buck nicht mehr so recht rekonstruieren, zumal der Angeklagte, der ihr gegenübersaß, einerseits der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig war, andererseits aber ohnehin wenig Lust zum Reden verspürte. Am 28. Juli vergangenen Jahres jedenfalls musste die Polizei um weit nach Mitternacht ausrücken. In der Rosenstraße wurde in einem Gasthaus eine türkische Hochzeit gefeiert, doch aus unerfindlichen Gründen standen sich draußen neun Männer im Alter von 20 bis 62 Jahren gegenüber und ließen die Fäuste fliegen. So zumindest stand es damals im Polizeibericht. Einer der Beamten, die als erste eintrafen, berichtete jetzt vor Gericht, dass die Kontrahenten teilweise den Oberkörper frei gemacht hatten und ein Mann bereits blutend am Boden lag. Doch der war kein Türke, sondern ein Pole – und auch der Mann, der nun als Angeklagter vor der Richterin saß, hatte einen polnischen Ausweis. Den wollte er aber der Polizei nicht zeigen, als er wegen der Schlägerei nach den Personalien gefragt wurde.
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