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Prozess
25.08.2016

Radelnder Zecher zu Geldstrafe verurteilt

Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60 Euro hat das Neu-Ulmer Amtsgericht einen 28-Jährigen verurteilt, der mit über zwei Promille mit dem Fahrrad unterwegs war.

Beim Vatertagsfest in Nersingen schaute ein junger Mann zu tief ins Glas. Anschließend stürzte er mit 2,32 Promille Alkohol im Blut vom Fahrrad. Das hatte nun ein juristisches Nachspiel

Wegen Trunkenheit im Verkehr hat das Amtsgericht Neu-Ulm einen 28-Jährigen aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte am Vatertag zu viel getrunken und war daraufhin vom Fahrrad gestürzt.

Der junge Mann, der nach eigenen Angaben in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai beim Vatertagsfest in Nersingen „ausnahmsweise“ Alkohol getrunken hatte, machte sich betrunken auf seinem Rad auf den Heimweg. Schlangenlinien fahrend, kam er einen knappen Kilometer weit. Dann wollte der Betrunkene einen Grünstreifen als Abkürzung zum Radweg überqueren, übersah einen angrenzenden Bordstein und stürzte auf den Asphalt. Ein Bekannter, der hinter ihm gefahren war, alarmierte Notarzt und Polizei, da sein Kumpel stark aus dem Auge und dem Mund blutete. Die Diagnose: doppelter Kieferbruch und Quetschungen am Auge sowie 2,32 Promille im Blut. An dieser Stelle wies Richter Thomas Mayer darauf hin, dass der Angeklagte „schon ein bisschen an Alkohol gewöhnt sein muss. Wenn Sie nie trinken würden, hätten sie mit dem Wert nicht mal aufs Rad steigen können.“ Der 28-Jährige gab allerdings an, dass er seit einem epileptischen Anfall vor einigen Jahren abstinent sei. Auf dem Fest habe er jedoch alte Bekannte wieder getroffen und mit ihnen gefeiert und dabei wohl „etwas zu viel getrunken“.

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