Prozess am Landgericht: Missbrauchsopfer ist glaubwürdig
Die Sachverständige hat keine Zweifel an den Aussagen des Mädchens, das vergewaltigt worden sein soll.
Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch eines minderjährigen Mädchens hat vor Kurzem beim Landgericht Memmingen die psychiatrische Sachverständige ihr mit Spannung erwartetes Gutachten abgegeben. Sie bezeichnete die Aussagen des Kindes als durchaus glaubwürdig.
Nach dem Gutachten, dass sich über mehrere Stunden hinzog, appellierte der vorsitzende Richter Jürgen Hasler an den Angeklagten: Ein Geständnis angesichts einiger schwerer Beweismittel in den vorangegangen Prozesstagen könne sich durchaus positiv auswirken. Bisher hat sich der 38-Jährige vor Gericht nicht geäußert. „Sie können Pluspunkte sammeln“, sagte Richter Hasler, „wenn dadurch der Verzicht auf Aussage des Opfers möglich wird.“ Eine zusätzliche Schmerzensgeldzahlung könne zudem den Strafrahmen nach unten verschieben. Der liegt üblicherweise nicht unter zwei Jahren – und kann bis deutlich mehr als fünf Jahre betragen.
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