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  3. Neu-Ulm: Prozess endet für Verkehrssünder in Handschellen

Neu-Ulm
20.08.2015

Prozess endet für Verkehrssünder in Handschellen

Ein 49-jähriger notorischer Schwarzfahrer stand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Neu-Ulm.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Ein 49-jähriger notorischer Schwarzfahrer musste vor Gericht – dort wartete schon die Polizei.

Einen notorischen Schwarzfahrer hat der Weg am Donnerstag ins Amtsgericht und direkt weiter in die Obhut der Polizei geführt – noch im Gerichtssaal klickten die Handschellen. Mit dem Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der für den 49-Jährigen mit einer Haftstrafe zur Bewährung endete, hatte das allerdings nichts zu tun. Viel mehr ging es um Geldstrafen wegen diverser anderer Verkehrsverstöße, die der Mann nicht bezahlt und sich dadurch Haftbefehle eingehandelt hatte. Zwei Polizeibeamte in Zivil besuchten die Verhandlung, um des Gesuchtem habhaft zu werden. Geduldig warteten sie den Prozessverlauf ab und nahmen den recht verdutzt wirkenden Angeklagten nach dem Urteil sogleich in Beschlag. Auf die Frage, ob die Handschellen wirklich sein müssten, hatten die Gesetzeshüter nur eine Antwort. „Das ist Vorschrift.“

Der Angeklagte hat in den vergangenen Monaten viele Verkehrssünden begangen – das wurde vor Gericht deutlich. Richterin Antje Weingart benötigte einige Minuten, um die Liste der Verstöße vorzulesen. Dazu gehörten Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit, eine mit Mobiltelefon am Ohr sowie ein verursachter Unfall. Weil er betrunken am Steuer erwischt wurde, musste der Mann Ende 2014 seinen Führerschein abgeben und erhielt dazu eine Sperre bis Juli dieses Jahres. Daran wollte er sich offenkundig nicht halten: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste er sich im April vor dem Amtsgericht verantworten. Die Folge: eine Geldstrafe. Im Mai wurde er ein weiteres mal erwischt, ein Polizist stoppte ihn in Vöhringen. Deshalb hatte der Schwarzfahrer erneut vor Richterin Weingart zu erscheinen, die sich nach eigenen Worten darüber sehr ärgerte: „Verkehrsregeln interessieren Sie wohl nicht besonders?“ Der Angeklagte antwortete kleinlaut mit einer Frage: „Was soll ich dazu sagen?“ Er habe zu einem Arzttermin nach Illertissen gemusst. Auf die Frage der Richterin, ob er denn glaube, nicht erwischt zu werden, zuckte der 49-Jährige mit den Achseln. „Ich verstehe das auch nicht.“ Ihm tue sein Fehlverhalten „eigentlich leid“, fügte er hinzu.

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