Ran an die Schaufeln
Frostbeulen hin oder her: Liegt Schnee auf den Gehwegen, müssen Anlieger zur Schippe greifen. Welche Räum- und Streupflichten in Illertissen gelten.
Temperaturen im zweistelligen Minusbereich, Schnee und glatte Straßen: Der Winter hat die Region seit einigen Tagen fest im Griff. Wenn Schnee die Umgebung in eine weiße Winterlandschaft verwandelt, dann müssen die Bürger raus vor die Tür und öffentliche Gehwege entlang ihres Anwesens von Eis und Schnee befreien – Frostbeulen hin oder her. Die Stadt Illertissen erinnert die Anlieger in diesem Zusammenhang an ihre Räum- und Streupflichten.
Geräumt und gestreut werden muss laut Stadtverwaltung an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 8 und 20 Uhr. Gestreut werden dürfe grundsätzlich nur mit abstumpfenden Mitteln, etwa Splitt oder Sand. „Nur in Ausnahmefällen – wie auf Steigungen oder Treppen – darf Salz gestreut werden“, so die Stadt in einer Pressemitteilung. Neben dem Splitt aus den von der Stadt bereitgestellten Streugutbehältern bestehe die Möglichkeit, Sand aus den Sandkästen der öffentlichen Kinderspielplätze zu verwenden, da dieser ohnehin zum Frühjahr ausgetauscht werde.
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