Rauchmelder sind ab Januar Pflicht
Was der Unterallgäuer Kreisbrandrat rät
Ab Januar 2018 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Darauf weist der Unterallgäuer Kreisbrandrat Alexander Möbus hin. Bislang galt die Pflicht lediglich für Neubauten. Künftig müssen die Geräte in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, hängen. Zugelassen sind nur Melder, die der Norm „Din En 14604“ entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.
Menschen, die gar nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte laut Möbus mit Lichtsignalanlagen und sogenannten Rüttelkissen verbinden. Auch eine Vernetzung der Geräte könne manchmal sinnvoll sein. Etwa, wenn bei Rauch im Kinderzimmer auch im Schlafzimmer der Eltern Alarm ausgelöst werden soll.
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