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Stromtrasse
17.03.2012

Regierung muss nacharbeiten

Das Ringen um die Auer Stromtrasse ist noch nicht zu Ende. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verlangt von der Regierung von Schwaben Erklärungen zum Naturschutz, bevor ein Urteil ergeht.
Foto: plo

Verwaltungsgerichtshof sieht noch etliche ungeklärte Fragen bei Planfeststellung

Illertissen-Au/München Das Urteil über die umstrittene geplante Starkstromtrasse westlich von Au lässt auf sich warten. Wie der Verwaltungsgerichtshof München am Freitag mitteilte, wurde in dieser Sache noch keine Entscheidung gefällt. Der Grund: Das Gericht benötigt noch weitere Fakten von der Regierung von Schwaben. Es müssten noch Fragen geklärt werden, was die Anwendung des Naturschutzrechts betreffe, so Justiz-Sprecherin Andrea Breit.

Das heißt im Klartext, dass die Naturschutzbehörde nacharbeiten muss, um dem 22. Senat sämtliche Fragen beantworten zu können. So war dem Gericht offenbar im Detail nicht klar, wie genau die Naturschutzbestimmungen bei der Planfeststellung für die sogenannte modifizierte Westtrasse durch den Auwald angewendet wurden. Deshalb habe die Regierung „Hausaufgaben“ bekommen, die nun erst abgearbeitet werden müssen. Dem Vernehmen nach handelt es sich um einen umfangreichen Katalog, in dem es nicht zuletzt um den Vogelschutz geht.

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