Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Illertissen
  3. Kreis Neu-Ulm: Rückzug bei Nuxit-Abstimmung: Beate Merk kommt ungeschoren davon

Kreis Neu-Ulm
14.12.2018

Rückzug bei Nuxit-Abstimmung: Beate Merk kommt ungeschoren davon

Die Landtagsabgeordnete Beate Merk (CSU) muss im Fall der verweigerten Stimmabgabe im Kreistag keine Geldbuße bezahlen.
Foto: Horst Hörger

Der Kreistag lehnt Sanktionen gegen die Landtagsabgeordnete ab. Der Entscheidung geht eine hitzige Debatte voraus – auch über das Verhalten anderer Räte.

Beate Merk wird für ihren Rückzieher bei der Abstimmung im Kreistag vor zwei Monaten nicht bestraft. Das hat das Gremium am Freitag entschieden. Der Entschluss fiel nach einer längeren Debatte über das Verhalten der CSU-Landtagsabgeordneten und ihre Beweggründe. Dabei ging es schließlich auch um das Verhalten anderer Politiker bei Abstimmungen.

Das war passiert: Der Kreistag stimmte im Oktober über eine Stellungnahme zum Nuxit ab. Dies hatte die Regierung von Schwaben eingefordert. Noch vor der Stimmabgabe hatte Merk beantragt, den zu entscheidenden Beschlussvorschlag abzuändern und zweizuteilen. Zum Einen sollte die offizielle Stellungnahme des Landkreises abgesegnet werden. Zum Anderen ging es um den Satz: Der Kreistag „bittet die zuständigen Stellen sowie den Bayerischen Landtag, den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit abzulehnen.“ Die Kreisverwaltung hatte beide Sätze zusammen zur Abstimmung gestellt, Merk wollte separat entscheiden lassen. Ihren Antrag lehnten damals jedoch die anderen Räten ab: Es wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt. Merk verließ daraufhin – eine Minute vor der offiziellen Stimmabgabe – den Saal, ohne sich zur Sache zu äußern. Wörtlich sagte sie: „Ich gehe jetzt, weil ich dies nicht entscheiden kann und weil es bei uns keine Enthaltung gibt.“ Damit verstieß sie gegen geltendes Recht. Denn die Geschäftsordnung des Kreistages sieht Enthaltungen der Mitglieder nicht vor. Wer trotz Anwesenheit nicht abstimmt, riskiert mindestens eine Ermahnung oder aber ein Bußgeld von 250 Euro. Ob und wie ein Rat bestraft wird, liegt in der Entscheidung des Gremiums.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.12.2018

Wenn man die Argumente der einzelnen politischen Protagonisten hierzu liest wird einem nicht nur Angst und Bange sondern man wird an einen Kindergarten erinnert.