Runder Tisch zur Kurzzeitpflege
Marktrat will offene Fragen jetzt klären. Längerfristige Vorbuchungen gewünscht. Kritik an Drei-Wochen-Regelung
Babenhausen Nachdem in der jüngsten Bürgerversammlung die kurze Buchungsfrist von drei Wochen bei der Kurzzeitpflege kritisiert wurde, hat sich Bürgermeister Otto Göppel an den Gesamtleiter der Unterallgäuer Kreisaltenheime, Ara Gharakhanian, gewandt. Dessen Antwortschreiben sorgte nun für einigen Gesprächsstoff im Marktgemeinderat. So bot er laut Göppel an, „zum alten Refinanzierungsmittel zurückzukehren, um damit der gewünschten Maßnahme zum Belegungsmanagement nachkommen zu können“.
Hintergrund ist, dass im Kreisalten- und Pflegeheim St. Andreas in Babenhausen seit 2008 zwei Kurzzeitpflegeplätze bereitgehalten werden. Hierzu bezahlt der Markt seit 2011 einen Zuschuss von jährlich 6000 Euro. Zuvor war der Markt an den Kosten für die nicht belegten Kurzzeitpflegetage beteiligt, was zu Zuschüssen im Jahr 2008 (August bis Dezember) von 9930 Euro, 2009 von 8729 Euro und im Jahr 2010 von 13152 Euro geführt hatte.
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