Schutz vor tödlichen Wolken
Der Legionellen-Ausbruch im Jahr 2010 in Ulm hat nun Folgen. Wie der Gesetzgeber reagiert.
Ein gefährliches Bakterium hat Ulm vor acht Jahren unrühmlich in die Schlagzeilen gebracht: Durch Legionellen-Infektionen erkrankten in der Region 64 Menschen, fünf starben. Nach wochenlanger Suche stand endlich fest, wo die mysteriöse Krankheitswelle ihren Ursprung hatte: in der Klimaanlage des Telekom-Gebäudes neben dem Bahnhof. Nun hat das tödliche Unglück eine Regelverschärfung zur Folge.
Weil von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern derartige Gesundheitsgefahren ausgehen können, sind diese Anlagen nach Mitteilung des Neu-Ulmer Landratsamts ab Freitag, 20. Juli, anzeigepflichtig. Hintergrund dieser neuen Regelung ist unter anderem jenes tödliche Unglück, das sich im Winter 2009/10 in Ulm und Neu-Ulm ereignete. Damals löste ein großes Rückkühlwerk, das auf dem Dach des Firmengebäudes in der Ulmer Innenstadt betrieben wurde, eine Infektionswelle aus.
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