Sicherheitsmann steht vor Gericht: Hat er beim Fasching in Au überreagiert?
Plus Wenn der Faschingsumzug in Au vorüber ist, geht die Party weiter. Für den Mitarbeiter eines Security-Dienstes hatte die Veranstaltung ein Nachspiel vor Gericht. Was passiert ist.
Die Stimmung ist ausgelassen in Au. Der Faschingsumzug ist vorüber, Hunderte Besucher wollen feiern, tanzen, Spaß haben. Doch dann kippt die Stimmung vor der Josef-Weikmann-Halle: Ein angetrunkener, jüngerer Mann liegt am Boden, tritt um sich. Ein Security-Mitarbeiter ist über ihn gebeugt – und schlägt zu. Andere Besucher recken ihre Köpfe, um das Geschehen zu beobachten. „Es war schlimm für mich, das zu sehen. Ich hab gerufen: Muss das sein?“, sagt eine Frau rückblickend. Hat der Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma der Situation angemessen gehandelt oder überreagiert?
Der Vorfall ereignete sich vor fast genau einem Jahr, im Januar 2018 – und hatte ein juristisches Nachspiel. Der Security-Mitarbeiter wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Im September verhängte das Amtsgericht Neu-Ulm eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 3000 Euro. Der Mann mittleren Alters legte Berufung gegen das Urteil ein, ebenso die Staatsanwaltschaft. Am Freitag stehen sich die Beteiligten am Landgericht in Memmingen erneut gegenüber. Es gilt, noch einmal zu rekonstruieren, was sich an jenem frühen Abend zugetragen hat. Da die Tat jedoch Monate zurückliegt, weichen die Aussagen der Zeugen und des Angeklagten teils voneinander ab.
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