So dürfen Sportler aufs und ans Wasser
Infos vom Landratsamt über aktuelle Regeln
Die Osterferien sind da, die Temperaturen werden immer wärmer und damit stellt sich vermehrt die Frage: Was ist erlaubt und was nicht? Das Landratsamt Neu-Ulm hat dazu noch einmal die wichtigsten Regeln zusammengestellt.
Aufgrund der vorläufigen Ausgangsbeschränkung darf die Wohnung nur verlassen werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören dazu. Das ist gesund und tut Körper und Geist gut. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes. Jede sonstige Gruppenbildung ist nicht gestattet. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollen. Außerdem ist darauf zu achten, den ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
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