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Ulm
20.06.2018

So wird Schwörmontag zum Feiertag

Am Schwörmontag ist die Stadt voller Menschen – hier auf dem Münsterplatz. Doch wer früh feiern möchte, muss an diesem Tag freinehmen.
Foto: Felix Oechsler (Archivbild)

Ein Abgeordneter schaltet schon einmal den Innenminister ein, andere sehen den Vorstoß kritisch. Wer die Entscheidung trifft – und wer davon profitieren dürfte.

Es ist derzeit vielleicht das Thema in Ulm: Soll der Schwörmontag ein gesetzlicher Feiertag werden? Begonnen hatte die Diskussion mit der Überlegung, die Schwörtagstraditionen ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Ein Punkt, der auch auf der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am heutigen Mittwoch steht. Gut möglich, dass die Räte dann wieder über den Ulmer Feiertag debattieren. Doch eine Entscheidung dürfen sie nicht treffen – und es gibt nicht nur Widerspruch, sondern auch Hindernisse.

Das größte: Örtlich begrenzte Feiertage sieht das baden-württembergische Landesrecht nicht vor. Damit der Schwörmontag zum offiziellen Feiertag wird, müsste der Landtag das Feiertagsgesetz ändern. „Theoretisch ist das natürlich möglich“, sagt eine Sprecherin des Innenministeriums in Stuttgart auf Anfrage unserer Zeitung. Noch am Sonntag hat Jürgen Filius, Grünen- Landtagsabgeordneter aus Ulm, einen Brief an Innenminister Thomas Strobl geschrieben und ihn gebeten, sich für eine solche Gesetzesänderung einzusetzen. Filius hebt das landesweit einmalige Fest hervor und betont, wie wichtig es für die Ulmer Bürger ist, der Schwörrede des Oberbürgermeisters zuhören zu können. „Dafür ist es aus meiner Sicht unabdingbar, den Schwörmontag als lokalen gesetzlichen Feiertag zu etablieren“, schreibt Filius.

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