Strafbefehl gegen Pfarrer
Bobingen/Neu-Ulm Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan erlassen. Albert Mahl soll im Frühjahr 2002 im Religionsunterricht ein damals knapp zehn Jahre altes Mädchen wiederholt unter der Kleidung an ihrer Brust gestreichelt haben.
Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihren Ermittlungen gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan. Mahl hatte nicht abgestritten, dass es zu Berührungen gekommen war. Gegen deren Einordnung wehrte er sich aber. "Letztlich geht es um die Rechtsfrage, ob diese Handlung die Schwelle zum Missbrauch überschreitet", hatte sein Rechtsanwalt Nikolaus Fackler erklärt.
Für Staatsanwaltschaft und Gericht jedenfalls war diese Schwelle überschritten. Das Amtsgericht Schwabmünchen verhängte gegen Mahl am Donnerstag per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung wegen drei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Außerdem muss er 4000 Euro Geldauflage zahlen.
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