Streit um Frist
Verfahren gegen Satzung
Kettershausen Zum laufenden Verfahren gegen die Gemeinde Kettershausen erläuterte nun Jürgen Weisbach, Rechtsanwalt der Gemeinde, warum er beim Verwaltungsgerichtshof Ansbach angeregt hatte, dass Wolfgang Schubaur, Anwalt der Klägerseite, den Normenkontrollantrag zurücknimmt. Schubaur habe das Verfahren gegen eine Satzung eingeleitet, die nicht mehr gültig sei, sagt Weisbach. „Herr Schubaur greift die falsche Satzung an.“
So wurde die erste Entwässerungssatzung am 24. Juni 1999 erlassen. Diese wurde jedoch vom Verwaltungsgericht in Augsburg als nichtig erklärt. Für das Berufungsverfahren erstellte die Gemeinde rückwirkend im Mai 2009 eine neue Satzung, die der Gerichtshof in Ansbach für gültig erklärte. Gegen diese Satzung läuft nun das Normenkontrollverfahren.
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