Streit um die Stelen in Altenstadt: „Der Abriss wäre ein Kardinalfehler“
Plus Nach dem Gerichtsurteil am Mittwoch verhärten sich die Fronten zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde Altenstadt. Das ist der Hintergrund des Streits.
Der Streit um die Granitstelen, die an die jüdische Synagoge in Altenstadt erinnern, hört auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Augsburg nicht auf. Der Richter hatte entschieden, dass der Eigentümer die Stelen entfernen darf. Eine Begründung gab das Gericht noch nicht ab, doch es liegt nahe, dass es sich in seiner Entscheidung an einer Aussage des Landesamtes für Denkmalpflege orientierte. Demnach erinnerten die Stelen zwar an die jüdische Synagoge, die 1955 entfernt wurde, aber das mache sie nicht „denkmalfähig“. Die Gemeinde will das Urteil nicht akzeptieren.
Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem nun ein neuer Pächter eine Pizzeria betreibt, hatte die Granitsteine abreißen wollen, um Parkplätze zu bauen. Die Gemeinde hält an deren Weiterbestehen fest. Bürgermeister Wolfgang Höß ist von der Argumentation des Klägeranwaltes vor Gericht erschüttert. Dieser hatte die Stelen in Altenstadt als hässlich bezeichnet und ein Abriss sei eine „Verschönerung für den ganzen Ort“. Höß sagt: „Er hat nicht im Ansatz verstanden, worum es geht.“
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