Strenge Gesetze: Ist das Illertisser „Schaufenster“ noch zu retten?
Plus Die Mitglieder der Werbegemeinschaft wollen die Schau nicht mehr ausrichten. Denn es gibt großen Ärger um die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags.
Sie bummelten durch die Stadt, besichtigten die Autoschau und kauften in den am Sonntag geöffneten Geschäften ein: Viele Besucher hat das „Schaufenster“ im Juni nach Illertissen angelockt. Es gab viel zu erleben, die Stimmung war gut. Alles wie immer. Vordergründig zumindest. Was die Gäste nicht mitbekamen – hinter den Kulissen brodelte es. Beinahe hätte die beliebte Ausstellung nicht in gewohnter Form stattfinden können. Das Landratsamt hatte den verkaufsoffenen Sonntag vorher für nicht zulässig erklärt. Das die Läden trotzdem öffnen durften, war eine Ausnahme. Weil die Vorbereitungen schon weit fortgeschritten waren. Allerdings blieb beim Veranstalter, der örtlichen Werbegemeinschaft, einiger Unmut zurück. Und Unsicherheit. Für Vorsitzenden Rainer Weikmann steht fest: „So geht es nicht weiter.“ Ob es im Jahr 2020 ein „Schaufenster“ gibt, ist offen.
Allianz für freien Sonntag reicht Beschwerde ein
Im Hintergrund steht eine Beschwerde der Allianz für den freien Sonntag. Das Bündnis besteht aus Initiativen wie der katholischen Arbeitnehmerbewegung und der Gewerkschaft Verdi und hatte zuletzt verstärkt die Umstände verkaufsoffener Sonntage prüfen und beanstanden lassen. Auch in der Region. Das beschäftigte im vergangenen Jahr die Stadträte in Illertissen, es gab Diskussionen. Dabei deutete sich an, dass Veranstaltungen wie das „Schaufenster“ möglicherweise nicht mehr so selbstverständlich umgesetzt werden könnten, wie bisher. Verdi pochte in dem Schreiben darauf, dass der Sonntag laut Grundgesetzt schützenswert sei. In Bayern sind maximal vier Ausnahmen möglich, jedes Mal muss der Stadtrat eine Rechtsverordnung erlassen. Möglich ist das aber nur, wenn eine überörtliche Bedeutung besteht, die Ladenöffnung also nur Beiwerk zur eigentlichen Veranstaltung ist. In Illertissen ist das beim Frühjahrs-, Herbst- und Weihnachtsmarkt der Fall. Und auch beim alle zwei Jahre stattfindenden Schaufenster sah man das bislang stets als gegeben an. Die Stadträte erließen im März daher erneut eine entsprechende Verordnung (gegen drei Stimmen).
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