
Tödlicher Unfall: Verfahren eingestellt
Neu-Ulm Das Amtsgericht Neu-Ulm hat nach Angaben seines Direktors Thomas Mayer das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine heute 33 Jahre alte Autofahrerin gegen Zahlung von 2000 Euro Geldbuße eingestellt. Die Frau war Beteiligte eines Unfalls im Juli 2007 auf der Neu-Ulmer Borsigstraße, bei der ein 33 Jahre alter Motorradfahrer ums Leben kam. Die Ulmerin wollte damals nach links in das Parkhaus des Mutschler-Centers einbiegen. Dabei übersah sie den entgegenkommenden Suzuki-Fahrer. Der aus Neu-Ulm stammende Mann konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte mit seiner Maschine in die Beifahrerseite des Audi "Q 5" der Frau. Im Krankenhaus erlag er seinen schweren Verletzungen. Zunächst hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu 30 Euro (3600 Euro) verhängt, gegen den die Frau Einspruch einlegte. In der Hauptverhandlung kam das Gericht dann zu der Überzeugung, dass der Motorradfahrer eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall hatte. Er war laut Gutachten mit 78 Stundenkilometern unterwegs - erlaubt sind nur 20. (kr)
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