Unterallgäuer Helferkreise bekommen Crashkurs im Asylrecht
Worum es im Dialog-Forum der ehrenamtlichen Helferkreise am Unterallgäuer Landratsamt ging.
Eines hat der Unterallgäuer Landrat Hans-Joachim Weirather beim Dialog-Forum der ehrenamtlichen Asylhelferkreise betont: „Die konstruktive und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Mitarbeitern des Landratsamts und den ehrenamtlichen Asylhelfern ist enorm wichtig.“ Diesmal informierten Vertreter des Ausländeramts über das Asylverfahren – und räumten Missverständnisse aus, insbesondere rund um die Identitätsklärung: Ist die Identität eines Flüchtlings geklärt, bedeutet das nicht, dass dieser nun schnell abgeschoben wird. Im Gegenteil: Dies öffnet der Behörde in vielen Fällen oftmals erst die Möglichkeit, einen legalen Aufenthalt herzustellen und Arbeits- oder Ausbildungserlaubnisse zu erteilen.
Zunächst beleuchtete Tobias Ritschel, Leiter des Ausländeramts, den Ablauf des Asylverfahrens. Über dieses entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält der Betroffene einen Aufenthaltstitel. Fällt sie negativ aus und hat auch eine hiergegen gerichtete Klage keinen Erfolg, dann muss die zuständige Ausländerbehörde die Rückführung in die Wege leiten.
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