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  3. Vergewaltigungen im Unterallgäu: Vergewaltigung: Verteidigung von Ali A. lehnt Urteil ab

Vergewaltigungen im Unterallgäu
16.10.2019

Vergewaltigung: Verteidigung von Ali A. lehnt Urteil ab

Nach dem Urteil im Prozess um die sexuellen Übergriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz kehrt offenbar keine Ruhe ein.
Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

Plus Nach dem Urteil im Prozess um die Vergewaltigungen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Die Sache geht nun an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Nach dem Urteil im Prozess um die sexuellen Übergriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz kehrt offenbar keine Ruhe ein: Die Verteidigung geht in Revision. Das heißt, sie wendet ein Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung an.

Verteidigung von Ali A. geht nach Vergewaltigungs-Urteil in Revision

Wie berichtet, war der Täter Ali A. Anfang Oktober wegen zweier Vergewaltigungen, einer sexuellen Nötigung und Körperverletzungen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Zudem behält sich das Gericht vor, im Anschluss an die Haft eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, sagte Richter Christian Liebhart während der Urteilsverkündung. Zudem muss Ali A. 15.000 Euro Schmerzensgeld an eines der Opfer bezahlen.

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