Vergewaltigungen im Unterallgäu: Bundesgerichtshof verwirft Revision
Die 14-jährige Freiheitsstrafe gegen den Sexualstraftäter Ali A. ist damit rechtskräftig.
Das in Memmingen gefällte Urteil gegen den Sexualstraftäter Ali A. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Wie berichtet, hatte die Erste Strafkammer des Landgerichts Memmingen den eritreischen Staatsangehörigen nach fünf Verhandlungstagen im Oktober 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Verurteilung lagen zahlreiche Straftaten innerhalb weniger Tage im Raum Egg an der Günz und Babenhausen zugrunde - am schwerwiegendsten zwei Vergewaltigungen.
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