Viele halten das Alkoholverbot am Bahnhof für sinnvoll
Seit einer Woche gilt die neue Verordnung für das Bahnhofsareal in Illertissen. Die Bürger pochen auf Kontrollen.
Seit gut einer Woche ist das Alkoholverbot am Illertisser Bahnhof in Kraft: Verwarnt wurde bislang noch niemand – im Rathaus in Illertissen liegen noch keine Meldungen der Polizei vor. „Momentan ist es am Bahnhof wohl ruhig“, vermutet ein Mitarbeiter des Ordnungsamts auf Anfrage. Trifft sich gut: Bisher wurde noch nicht festgelegt, wie hoch die Geldbuße bei Zuwiederhandlungen ausfällt. Das werde wohl erst dann erfolgen, wenn der erste Verstoß geahndet werden soll, sagt der Mitarbeiter. Im gespräch waren zuletzt Summen zwischen zehn und 40 Euro.
Die Polizei hatte noch keinen Anlass, die neue Verordnung zu vollziehen: „Aus unserer Sicht gab es zuletzt keine Probleme“, sagt Ralf Kümmerle, der kommissarische Leiter der Illertisser Polizeiinspektion. Wie bisher werde der Bahnhof von den Ordnungshütern regelmäßig besucht und dabei werde auch die Unterführung kontrolliert. Dort sei nichts festzustellen gewesen, es seien auch keine Beschwerden von Bürgern eingegangen. Das sah vor einiger Zeit noch anders aus: Jugendcliquen hatten sich in der Unterführung aufgehalten, Alkohol getrunken und auch Passanten angepöbelt (hier finden Sie einen Hintergrundbericht: Brennpunkt“ Bahnhof: Wie schlimm ist die Lage?) . Das war ein Grund für die Illertisser Polizei, bei der Stadtverwaltung eine Anti-Alkohol-Verordnung anzuregen. Die biete eine Grundlage, um potenzielle Störenfriede schnell zur Räson zu bringen – etwa durch Platzverweise und Geldbußen. Gesagt, getan: Wie berichtet, hat der Stadtrat das Verbot beschlossen (einen Bericht dazu gibt es hier). Nun ist es auf den öffentlichen Flächen am Bahnhof tabu, Alkohol zu trinken und mitzuführen. Das gilt etwa an den Toiletten und auf dem Busbahnhof. Die Polizei hat angekündigt, die neue Regel mit Augenmaß umzusetzen. Sprich: Wer das erste Mal beim Verstoß erwischt wird, soll höflich auf die Verordnung aufmerksam gemacht werden. Erst im Wiederholungsfall drohe eine Ahndung. Sollte es soweit kommen, werden die Personalien ans Rathaus gemeldet – wo ein Bußgeld verhängt werden kann.
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