Was wäre wenn Jugendliche im Landkreis wählen dürften?
Bei der Landtagswahl dürfen im Landkreis Neu-Ulm heuer auch Jugendliche wählen. Das Projekt soll auch das Interesse an Politik wecken.
Wählen, das dürfen eigentlich nur Erwachsene. In Deutschland muss man dafür mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsangehöriger sein. Das gilt auch für die Landtagswahl in Bayern. Doch diesmal ist es anders: Denn in vielen Teilen des Landes dürfen heuer auch Kinder und Jugendliche im Rahmen der U18-Wahl ihre Stimme abgeben. So auch im Landkreis Neu-Ulm. Hier beteiligen sich der Kreisjugendring und das Landratsamt an dem Projekt. Und so läuft die Wahl ab:
Wenn die Erwachsenen am 14. Oktober an die Wahlurnen treten, werden die Jugendlichen schon abgestimmt haben. Denn für sie ist der Wahltermin bereits am kommenden Freitag, 5. Oktober. Dann sind zwei mobile Wahllokale im Landkreis unterwegs, wie es vonseiten des Landratsamtes heißt. Sie machen an sechs verschiedenen Orten in drei Städten Halt: Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn.
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