Wenn ein Hund die Pferde scheu macht
Wer ist verantwortlich für einen Kutschenunfall? Diese Frage konnte das Amtsgericht nur mithilfe eines Sachverständigen beantworten.
Es war kein einfacher Verkehrsunfall, mit dem sich Richter Remo Fratantonio bei einem Fortsetzungstermin am Neu-Ulmer Amtsgericht erneut befassen musste. War ein nicht angeleinter Hund der Auslöser für einen Kutschenunfall, der sich im Februar 2016 im Roggenburger Wald ereignete? Diese Frage konnte das Gericht bei der ersten Verhandlung Mitte Dezember nicht eindeutig klären – und zog einen Sachverständigen aus der Nähe von Karlsruhe zurate, der sich mit Kutschen, Pferden und auch Hunden gut auskennt.
Auf etwa 3200 Euro hat das Gericht den Schaden festgesetzt, der entstand, als die zwei eingespannten Zuchtpferde nach der Begegnung mit einem Hund plötzlich durchgingen. Die als idyllischer Ausflug angelegte Tour endete für die zwei Frauen auf dem Kutschbock schmerzhaft: Beide stürzten zu Boden, die Beifahrerin wurde nach eigenen Angaben sogar noch von der Kutsche überrollt. Das Gefährt selbst und das Geschirr wurden komplett zerstört, ein Pferd hat sich bei der panischen Flucht verletzt, zudem wurde ein parkendes Auto beschädigt. Letzteres ist jedoch Gegenstand eines anderen Verfahrens. Der Besitzer der Kutsche jedenfalls wollte den Schaden und die Tierarztkosten von der Hundehalterin ersetzt bekommen, die mit ihren beiden nicht angeleinten Golden Retrievern an dem Nachmittag im Wald unterwegs war (wir berichteten). Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts, wonach Pferde- und Hundehalter je die Hälfte des Schadens zahlen, lehnten die Parteien nach der ersten Verhandlung ab.
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