Werden die Läden beim „Schaufenster“ öffnen?
Der Illertisser Stadtrat will das wie gehabt erlauben. Aber die Gewerkschaft Verdi hält das für rechtswidrig.
Für die einen sind verkaufsoffene Sonntage eine willkommene Einladung zum Bummeln, für die anderen eine Störung der Feiertagsruhe: Auch in Illertissen scheiden sich daran die Geister. Das zeigt sich etwa, wenn es um die Aktion „Schaufenster“ geht, die alle zwei Jahre stattfindet. Heuer ist es wieder so weit: Am Sonntag, 3. Juni, wollen sich die hiesigen Händler und Gewerbetreibenden präsentieren, die Geschäfte sollen geöffnet haben. Dafür braucht die Werbegemeinschaft eine Genehmigung: Der Stadtrat muss eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Das hat er zwar auch dieses Mal mit großer Mehrheit getan. Allerdings deutete sich in der Sitzung an, dass Veranstaltungen wie das „Schaufenster“ möglicherweise künftig nicht mehr so selbstverständlich sein könnten. Grund hierfür ist eine kritische Stellungnahme der Gewerkschaft Verdi, wonach Verordnungen über sonntägliche Ladenöffnungen „verfassungswidrig“ seien. Zur Begründung verweist Gewerkschaftssekretär Thomas Gürlebeck auf Gerichtsurteile. Im vergangenen Jahr sei eine Erlaubnis zur geplanten Öffnung von Läden in Augsburg für unwirksam erklärt worden.
Die Geschäfte dürften grundsätzlich höchstens an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen, erläuterte Klaus Herrmann, der Leiter des Ordnungsamtes. Zwei seien in Illertissen durch Frühjahrs- und Herbstmarkt vorgegeben, wodurch rechtlich betrachtet zwei Möglichkeiten übrig blieben. Für eine Freigabe müsse eine überörtliche Bedeutung bestehen – die man beim Illertisser „Schaufenster“ stets als gegeben angesehen habe. Neu ist der Einwand von Verdi, der für einige Ratlosigkeit sorgte: „Wenn jemand klagt, ist unsicher, wie das ausgehen würde“, vermutete Herrmann. Was also tun?, lautete die Frage.
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