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Landkreis
28.02.2019

Wie die Blauzungenkrankheit den Viehhandel trifft

In Baden-Württemberg wurden nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit Impfaktionen gestartet. Im Landkreis Neu-Ulm hat es bisher noch keinen Fall gegeben, allerdings müssen sich Landwirte an strenge Auflagen halten.
Foto: Marijan Murat, dpa

Plus Nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Schwarzwald ist auch der Landkreis Neu-Ulm Sperrgebiet. Was dies für die Bauern in der Region bedeutet.

Der Landkreis Neu-Ulm und das nördliche Unterallgäu wurden in den vergangenen Wochen zum Sperrgebiet erklärt. Grund ist die Blauzungenkrankheit. Dabei ist diese Tier-Infektion nicht in der Region ausgebrochen. Nachgewiesene Fälle gab es in den vergangenen zweieinhalb Monaten in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Und dennoch wirft die Viruserkrankung einen großen Schatten, der über diese Bundesländer hinausreicht.

Als „hochsensibel“ bezeichnet Andreas Wöhrle die Angelegenheit. Der Neu-Ulmer Kreisobmann des Bauernverbandes sagt, dass die aktuelle Situation zwar nicht existenzbedrohend für die hiesigen Landwirte sei – aber dass der Umgang mit dem Thema alles andere als leicht falle. Die Bauern müssten sich nun mit allerlei Auflagen und Einschränkungen herumschlagen, die vor allem den Handel und Transport von Wiederkäuern erschweren. „Es gibt für Schafe, Ziegen, Rinder und Kälber bis zu einem Alter von 90 Tagen ganz unterschiedliche Auflagen und Verpflichtungen“, erklärt Kreisobmann Wöhrle. Dadurch seien die Landwirte in der Pflicht: „Sie müssen sich natürlich daran halten, was einen großen bürokratischer Aufwand darstellt.“

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