Weniger Stellplätze
Bauausschuss erteilt Befreiungen für Physiotherapie-Praxis
Der Babenhauser Bauausschuss hat der Nutzungsänderung durch den Einbau einer Praxis in ein Einfamilienhaus an der Kleiststraße zugestimmt. Dafür waren Ausnahmeregelungen notwendig.
Praxen seien dort laut Bebauungsplan prinzipiell zulässig, so Bürgermeister Otto Göppel. Der Haupteingang der Praxis ist im nördlichen Giebel des Gebäudes geplant und mittels einer Stahlaußentreppe zugänglich. Die Eingangstüre dient zugleich als zweiter Rettungsweg im Brandschutzkonzept. Im Behandlungsraum ist eine Gaube geplant, um das notwendige Volumen beziehungsweise eine ausreichende Höhe im Dachschrägenbereich zu erhalten. Da die Gaube aber von den Vorgaben des Bebauungsplans abweicht, erteilte der Bauausschuss hierfür eine Befreiung. Für die Abweichungen bezüglich der Abstandsflächen ist laut Göppel das Landratsamt zuständig.
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