Zum besseren Schutz vor Missbrauch
Wer mit Jugendlichen arbeitet, muss alle fünf Jahre ein neues Führungszeugnis vorlegen. Bei vielen im Unterallgäu ist das nun der Fall
Vor rund sieben Jahren trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses soll unter anderem verhindern, dass Sexualstraftäter in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Es schreibt vor: Wer mit Jugendlichen arbeitet, auch ehrenamtlich im Verein, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. In diesem stehen auch strafmaßunabhängig kinder- und jugendrelevante Verurteilungen oder Sexualstraftaten. Alle fünf Jahre muss das Führungszeugnis neu vorgelegt werden. Da im Unterallgäu das Konzept zur Umsetzung des Gesetzes vor fünf Jahren entwickelt wurde, ist es nun für viele Ehrenamtliche in der Jugendarbeit an der Zeit, ein neues Führungszeugnis zu beantragen.
Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl erklärt: „Vereine, die Jugendarbeit anbieten, müssen alle fünf Jahre die Führungszeugnisse aller Personen, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, überprüfen.“ Entweder legt der Ehrenamtliche das neue Dokument dem Vereinsvorsitzenden vor oder er zeigt es im Rathaus und lässt sich von der Gemeinde eine Negativbescheinigung ausstellen. Beantragen kann man das erweiterte Führungszeugnis bei der Gemeinde oder beim Bundesamt für Justiz. „Um es kostenlos zu erhalten, muss der Verein das ehrenamtliche Engagement bestätigen“, erklärt Veitenhansl. Dafür gibt es einen Formular-Vordruck, der unter unterallgaeu.de/fuehrungszeugnis heruntergeladen werden kann. Hier gibt es auch viele weitere Infos zu diesem Thema.
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