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Zur ehemaligen Synagoge: Die Fehler liegen nicht nur im Vorhaben

Kommentar Von Felicitas Macketanz
18.03.2018

Die Pläne eines Bauherrn am Standort der ehemaligen Synagoge in Altenstadt sorgen für Aufregung. Aber: Welche Rolle hat die Kommune gespielt?

Man könnte sagen, das Vorhaben eines Bauherrn an der Memminger Straße 47 klingt nach einem schlechten Scherz: Er will ein Symbol, das für Erinnerung und Mahnung steht, niederreißen – und einen Parkplatz an dessen Stelle errichten. Er ist der Eigentümer des Areals, er hat die Fläche gekauft und es ist – rein juristisch gesehen – sein gutes Recht auf dieser Fläche zu tun, was er für richtig hält.

Außer Frage steht aber die moralische Bedeutung dieses Vorhabens: Deutschland hat eine dunkle Vergangenheit hinter sich: In der Nazi-Zeit wurden Millionen von Juden verfolgt und getötet. Das darf nicht vergessen werden. Mahnmale sind deshalb wichtige Einrichtungen. So kann das grausame Geschehen unseren Nachfahren im Gedächtnis bleiben. Und das sollte es auch.

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